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Erzeugung und Markthochlauf

Fördermaßnahme:

Investitionen in Erzeugungsanlagen

Sowohl fortschrittliche Biokraftstoffe als auch strombasierte Kraftstoffe (grüner Wasserstoff und E- Fuels) sind bisher nur in begrenztem Umfang verfügbar oder am Markt noch nicht etabliert. Der Markteintritt bzw. Markthochlauf dieser erneuerbaren Kraftstoffe wird seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) perspektivisch durch die Förderrichtlinie für Investitionen in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Kraftstoffe (FRL eK-Invest) gefördert.
In der vom BMDV derzeit erarbeiteten FRL eK-Invest werden technologieoffen die Errichtung bzw. die Umrüstung von Anlagen zur Erzeugung von fortschrittlichen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen (inkl. erneuerbarem Wasserstoff) gefördert. Die Förderung von Machbarkeitsstudien, die Investitionsentscheidungen für Erzeugungsanlagen vorbereiten, ist ebenfalls möglich.

Hintergrund der Förderung

Die Erzeugung erneuerbarer Kraftstoffe ist im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen mit hohen Kosten verbunden. Die bisherigen regulatorischen Maßnahmen reichen nicht aus, um zeitnah Investitionen in Erzeugungsanlagen für erneuerbare Kraftstoffe anzureizen. Von der Privatwirtschaft gibt es bislang kaum Investitionen in Erzeugungsanlagen für strombasierte erneuerbare Kraftstoffe, da die Wettbewerbsfähigkeit der Geschäftsmodelle noch nicht gegeben ist. Auch die Produktion von fortschrittlichen Biokraftstoffen erfordert hohe Investitionen, sowohl beim Neubau von Anlagen als auch bei der Umrüstung von Bestandsanlagen. Die kostenintensive Erschließung von bisher ungenutzten Potenzialen von Rest- und Abfallstoffen vermindert zudem die Bereitschaft, in die Produktion fortschrittlicher Biokraftstoffe zu investieren. An diesem Punkt setzt die BMDV-Förderung an.

Förderbedingungen

Ausführliche Informationen und Förder­bedingungen werden bei  der Veröffentlichung der Förderrichtlinie bekanntgegeben.

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FAQ zur Förderung

Gefördert werden der Neubau von Erzeugungsanlagen, die Umrüstung bestehender Erzeugungsanlagen und Machbarkeitsstudien für strombasierte Kraftstoffe und fortschrittliche Biokraftstoffe. Grundlagen- und angewandte Forschung werden nicht gefördert.
Juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts (z. B. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, rechtsfähige Bürgerorganisationen), die in Deutschland eine neue Erzeugungsanlage für erneuerbare Kraftstoffen errichten und betreiben wollen oder eine bestehende Anlage auf eine erneuerbare Kraftstoffproduktion umrüsten wollen können gefördert werden. Zuwendungsempfänger müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
Für die Durchführung der Fördermaßnahme wird ein Projektträger vom BMDV beauftragt. Bis dieser feststeht, erteilt die NOW GmbH allgemeine Auskünfte zu der Förderrichtlinie.

Weitere Fördermaßnahmen

Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Entwicklungsplattform für Power-to-Liquid Kraftstoffe

Markthochlauf von strombasiertem Kerosin