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Entwicklung und Demonstration

Fördermaßnahme:

Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Sowohl bei fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen als auch bei strombasierten Kraftstoffen ist noch Entwicklungsarbeit nötig, damit diese mittelfristig einen relevanten Beitrag zur Minderung von Treibhaugasemissionen leisten können. Hier setzt die Förderrichtlinie Entwicklung regenerativer Kraftstoffe (FRL ErK) an.

Die Fördermaßnahme richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale
Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Abgedeckt werden
dabei Maßnahmen zur Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung für die gesamte
Bandbreite an erneuerbaren Kraftstoffen in gasförmiger und flüssiger Form und somit auch für alle
Verkehrsträger. Die Förderung ist technologieoffen, d. h. es können sowohl Vorhaben zu
fortschrittlichen Biokraftstoffen als auch zu strombasierten Kraftstoffen gefördert werden. Bis zum Jahr 2026 können zu den veröffentlichten Stichtagen der jeweils gültigen Förderaufrufe Skizzen eingereicht werden.

Hintergrund der Förderung

  • Förderaufruf „Biologische Methanisierung unter Nutzung von CO₂-Quellen aus der Bioenergieproduktion und Wasserstoff“ (abgelaufen; Frist war 31.10.2022)

 

  • Förderaufruf „Entwicklung strombasierter Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe für maritime Anwendungen“ (abgelaufen; Frist war 30.04.2023)

 

Zeiten

alarm-clock

Frist

Einreichung möglich über
offene Förderaufrufe

calendar (1)

Laufzeit

31.12.2026

Projektträger

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e. V.

Kontakt

Bei förderpolitischen Fragen:

Bei administrativen und technischen Fragen:

Projektträger

Regenerative.Kraftstoffe@vdivde-it.de
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
+49 (0) 30 310078-5410

FAQ zur Förderung

Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung für fortschrittliche Biokraftstoffe und strombasierte Kraftstoffe. Grundlagenforschung wird nicht gefördert – der Fokus liegt auf anwendungsorientierten Projekten.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. In begründeten Fällen können auch Vorhaben von gemeinnützigen Organisationen, Gebietskörperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine gefördert werden.
Das Auswahlverfahren wird durch die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) benannten Projektträger (VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.) und die vom BMDV beauftragte Programmgesellschaft (NOW GmbH) betreut. Der erste Schritt des Auswahlverfahrens besteht darin, eine Projektskizze einzureichen. Die Begutachtung von Projektskizzen erfolgt jeweils am 31. März und 30. September eines Jahres. Bei positiver Bewertung sowie in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel folgt in einem zweiten Schritt die Aufforderung zur Antragseinreichung. Auf Grundlage des formalen Antrags wird über eine Förderung entschieden. Ausführliche Informationen und Förderbedingungen finden Sie in der Förderrichtlinie Entwicklung regenerativer Kraftstoffe.

Weitere Fördermaßnahmen

Entwicklungspattform für Power-to-Liquid Kraftstoffe

Investitionen in Erzeugungsanlagen

Markthochlauf von strombasiertem Kerosin