Sowohl bei fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen als auch bei strombasierten
Kraftstoffen ist noch Entwicklungsarbeit nötig, damit diese mittelfristig einen relevanten Beitrag zur
Minderung von Treibhaugasemissionen leisten können. Hier setzt die Förderrichtlinie Entwicklung
regenerativer Kraftstoffe (FRL ErK) an.
Die Fördermaßnahme richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale
Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Abgedeckt werden
dabei Maßnahmen zur Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung für die gesamte
Bandbreite an erneuerbaren Kraftstoffen in gasförmiger und flüssiger Form und somit auch für alle
Verkehrsträger. Die Förderung ist technologieoffen, d. h. es können sowohl Vorhaben zu
fortschrittlichen Biokraftstoffen als auch zu strombasierten Kraftstoffen gefördert werden. Bis zum
Jahr 2024 können jeweils im März und September eines Jahres Skizzen eingereicht werden.
Hintergrund der Förderung
Förderaufruf „Biologische Methanisierung unter Nutzung von CO2-Quellen
aus der Bioenergieproduktion und Wasserstoff“ (abgelaufen; Frist war 31.10.2022)
Förderaufruf „Entwicklung strombasierter Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe für maritime Anwendungen“ (offen; Frist 30.04.2023)
Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung für fortschrittliche Biokraftstoffe
und strombasierte Kraftstoffe. Grundlagenforschung wird nicht gefördert – der Fokus liegt auf
anwendungsorientierten Projekten.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen,
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. In begründeten Fällen können auch
Vorhaben von gemeinnützigen Organisationen, Gebietskörperschaften sowie Anstalten des
öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine gefördert werden.
Das Auswahlverfahren wird durch die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
benannten Projektträger (VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und die Fachagentur Nachwachsende
Rohstoffe e. V.) und die vom BMDV beauftragte Programmgesellschaft (NOW GmbH) betreut. Der
erste Schritt des Auswahlverfahrens besteht darin, eine Projektskizze einzureichen. Die Begutachtung
von Projektskizzen erfolgt jeweils am 31. März und 30. September eines Jahres. Bei positiver
Bewertung sowie in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel folgt in einem zweiten Schritt die
Aufforderung zur Antragseinreichung. Auf Grundlage des formalen Antrags wird über eine Förderung
entschieden.
Ausführliche Informationen und Förderbedingungen finden Sie in der Förderrichtlinie Entwicklung
regenerativer Kraftstoffe.
Weitere Fördermaßnahmen
Entwicklungspattform für Power-to-Liquid Kraftstoffe