Die Fördermaßnahme richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale
Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Abgedeckt werden
dabei Maßnahmen zur Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung für die gesamte
Bandbreite an erneuerbaren Kraftstoffen in gasförmiger und flüssiger Form und somit auch für alle
Verkehrsträger. Die Förderung ist technologieoffen, d. h. es können sowohl Vorhaben zu
fortschrittlichen Biokraftstoffen als auch zu strombasierten Kraftstoffen gefördert werden. Bis zum
Jahr 2024 können jeweils im März und September eines Jahres Skizzen eingereicht werden.