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Die EU-Richtlinie für Erneuerbare-Energien (Renewable Energy Directive, RED) stellt seit 2009 das
Fundament für die europäische Erneuerbare-Energien-Politik dar und wird stetig fortgeschrieben und
erneuert. In der RED II sind Kriterien für nachhaltige Biokraftstoffe, grünen Wasserstoff und
Wasserstoff-Folgeprodukte (bei Verwendung im Verkehr) definiert.